Schulgeldfreiheit auch für die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Atem-, Sprech- und Stimmlehrer*in

07.06.2019 CJD Schule Schlaffhorst-Andersen « zur Übersicht

Am 3. Juni 2019 hat die Niedersächsische Landesregierung über Schulgeldfreiheit in therapeutischen Berufen ab 2019 informiert.

In der Presseinformation heißt es: „Auf Basis der in den Beratungen gewonnenen Erkenntnisse wurden die Pläne zur Einführung der Schulgeldfreiheit weiterentwickelt: Die in Bad Nenndorf ausgebildeten Atem-, Sprech- und Stimmlehrer arbeiten überwiegend später als Logopäden, sie werden deshalb in die Förderung aufgenommen. Außerdem sollen nun auch diejenigen von der Schulgeldfreiheit profitieren, die in 2019 ihre Ausbildung vor dem 1. August begonnen haben. Diese beiden Gruppen sollen ihre Förderung Anfang 2020 rückwirkend ab Ausbildungsbeginn erhalten. Das Kabinett hat heute entschieden, bei seiner Haushaltsklausur ausreichende Mittel vorzusehen, um diesen zusätzlichen Bedarf sowie den erwarteten Anstieg der Schülerzahlen zu finanzieren. Die endgültige Entscheidung bleibt dem Haushaltsgesetzgeber – dem niedersächsischen Landtag – vorbehalten.“

Diese Information stimmt uns sehr zuversichtlich, dass wir den Schüler*innen, die in diesem Jahr die Ausbildung begonnen haben oder noch beginnen werden, das für 2019 zu zahlende Schulgeld zurückerstatten können und von den ab 2020 beginnenden Ausbildungsanfängern kein Schulgeld verlangen müssen, weil es durch das Land Niedersachsen übernommen wird.

Ich danke allen, die sich für die Schulgeldfreiheit eingesetzt haben, und den Politikern, die letztlich darüber entschieden haben bzw. noch entscheiden werden.

Torsten Lindner, Schulleiter

Gesch(l)afft: Beitragsfreiheit kommt
(Auszug aus: Schaumburger Nachrichten, 06.06.2019)